Grundsätzlich sind auch Übertretungen des § 58 Abs. 1 iVm § 40 Abs. 2 TourismusG Slbg 2003 im Hinblick auf § 10 Abs. 1 Z 6 StbG 1985 relevant und in eine entsprechende Prognose miteinzubeziehen. Dabei ist zu beachten, dass die Verleihung der Staatsbürgerschaft den Abschluss einer (erfolgreichen) Integration des Fremden in Österreich darstellen soll (vgl. zu § 10 Abs. 5 StbG 1985 VwGH 11.10.2016, Ra 2016/01/0169, mwN).
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