JudikaturVwGH

Ra 2017/22/0183 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
26. Juni 2020

Bei einer kurzen Zeitspanne von bis etwa zwei Jahren kann trotz verbesserter Sprachkenntnisse und Einstellungszusagen eine maßgebliche Sachverhaltsänderung verneint werden (vgl. VwGH 27.1.2015, Ra 2014/22/0094).

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