Ra 2017/16/0160 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Rechtssatz
05. September 2019
Ra 2017/16/0160 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Eine einmalige Bekleidungshilfe iHv 150 EUR, die nur einen geringen Teil der typischen Unterhaltsansprüche einer Person abdeckt, schließt für sich genommen den Familienbeihilfenanspruch nach § 3 Abs. 4 FLAG noch nicht aus.