JudikaturVwGH

11 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
10. Oktober 2018

Das SDG 1975 hat offenbar vor allem das Ziel, die Einschaltung von Fachkundigen im gerichtlichen Verfahren zu erleichtern. Es steht in Österreich aber den Gerichten offen, auf Sachverständige zurückzugreifen, die nicht in einer Liste nach dem SDG 1975 genannt werden. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang die Rechtsprechung des EuGH, wonach nationale Maßnahmen, die die Ausübung der durch den AEUV garantierten Grundfreiheiten behindern oder weniger attraktiv machen können, mit diesen nur dann vereinbar sind, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So müssen sie in nicht diskriminierender Weise angewandt werden, sie müssen aus zwingenden Gründen des allgemeinen Interesses gerechtfertigt sein, sie müssen geeignet sein, die Verwirklichung des mit ihnen verfolgten Ziels zu gewährleisten und sie dürfen nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (vgl. etwa EuGH 9.3.2017, Rs C-342/15, Leopoldine Gertraud Piringer, Rn. 53).

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