JudikaturVwGH

Ra 2016/22/0089 5 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
31. Mai 2017

Die Unrechtmäßigkeit des Aufenthaltes kann sich aus der Nichtbefolgung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen ergeben (vgl. B 15. Oktober 2015, Ra 2015/21/0117; B 20. Juli 2016, Ro 2015/22/0031). Wurde jedoch (ebenso wie in E 13. Dezember 2011, 2008/22/0180; E 21. Februar 2012, 2011/23/0671) keine aufenthaltsbeendende Maßnahme erlassen, so durfte das VwG nicht vom Fehlen der Ordnungsmäßigkeit des Aufenthaltes des Fremden ausgehen.

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