Ro 2016/13/0017 5 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Mit "in Anspruch genommen" iSd § 2 Abs. 1 GSBG sind lediglich jene Beihilfen gemeint, die auch tatsächlich zuerkannt wurden (und nicht bloß erfolglos beansprucht worden waren).