Der Wegfall der Verfügbarkeit stellt einen amtswegig wahrzunehmenden Einstellungs- bzw. Unterbrechungsgrund im Sinn des § 24 Abs. 1 AlVG dar (vgl. das hg. Erkenntnis Ro 2014/08/0053, mwN).
vorgesehen, als und solange diese Eingliederung in den Arbeitsmarkt trotz der Bemühungen des AMS und des - arbeitsfähigen und arbeitswilligen - Arbeitslosen nicht gelingt (vgl. VwGH 1.6.2017, Ro 2016/08/0016; 23.7.2024, Ra 2023/08/0103; jeweils mwN; idS auch VfGH 6.3.2023, G 296/2022 [VfSlg 20.595]). Während die Arbeitslosenversicherung also das Risiko, keine Beschäftigung zu…
…der Äußerung (Verweigerung der Befürwortung) des Regionalbeirates zu prüfen haben (vgl VfGH 22.9.2017, E503/2016 mwN; 24.11.2017, E2936/2016; vgl zum Anhörungsrecht auch VwGH 17.12.2015, Ro 2015/08/0026; 9.3.2016, Ra 2016/08/0045). Demzufolge dürfte das Bundesverwaltungsgericht umfassend prüfen müssen, ob die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes die Beschäftigung zulässt (Arbeitsmarktprüfung), ob der Bewilligungserteilung wichtige öffentliche…
…wirksam und damit unwiderruflich. Diese zum Berufungsverfahren vor den Verwaltungsbehörden ergangene Rechtsprechung ist auf das Beschwerdeverfahren vor den Verwaltungsgerichten zu übertragen (vgl. z.B. VwGH 16.8.2017, Ro 2017/22/0005, bzw. nochmals VwGH 6.7.2016, Ra 2016/08/0041, jeweils mwN). Die Zurückziehung des ursprünglichen verfahrenseinleitenden Antrages während des anhängigen Beschwerdeverfahrens bewirkt, wie der Verwaltungsgerichtshof bereits vielfach ausgesprochen hat, den Wegfall der Zuständigkeit…
… VwGH 26.4.2016, Ra 2016/03/0043, mit Verweis auf VwGH 30.11.2015, Ra 2015/08/0111; siehe auch VwGH 7.12.2023, Ro 2022/10/0016, mwN). Es ist nicht Aufgabe des Verwaltungsgerichtshofes, in einer Revisionssache zu entscheiden, wenn der Entscheidung nach der Sachlage praktisch überhaupt keine Bedeutung mehr zukommt und…
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