Ra 2016/04/0057 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Ein Zulässigkeitsvorbringen, das sich in weiten Teilen auf nähere Ausführungen zur behaupteten Rechtswidrigkeit der bekämpften Entscheidung beschränkt, ist darauf hin zu prüfen, ob eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne des Art. 133 Abs. 4 B-VG konkret behauptet wird (Hinweis B vom 18. März 2016, Ra 2015/01/0255, mwN).