JudikaturVwGH

Ra 2016/03/0043 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
26. April 2016

Weist das VwG eine Beschwerde - die bei richtiger rechtlicher Beurteilung wegen mangelden Rechtsschutzbedürfnisses zurückzuweisen gewesen wäre - nach inhaltlicher Behandlung ab, verletzt es dadurch die revisionswerbende Partei nicht in ihren subjektiven Rechten (vgl etwa VwGH vom 22. Februar 2016, Ra 2016/02/0016).

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