JudikaturVwGH

Ra 2015/16/0115 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
25. November 2015

Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung liegt nicht vor, wenn die revisionsgegenständliche Regelung bereits außer Kraft getreten ist und es angesichts eines kleinen Kreises potentiell betroffener Personen nicht wahrscheinlich ist, dass noch über eine nennenswerte Anzahl vergleichbarer Fälle zu entscheiden sein wird.

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