JudikaturVwGH

Ro 2015/16/0006 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
14. Dezember 2015

Ein gestellter Antrag lebt nach einem Zeitraum, für den keine Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, nicht mit dem Eintritt von neuen Anspruchsvoraussetzungen wieder auf.

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