RV/7102875/2023—BFG Entscheidung
02. April 2025
…Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig sind. Wesentlich ist, dass eine Außendiensttätigkeit vorliegt, deren vorrangiges Ziel die Herbeiführung von Geschäftsabschlüssen für den Arbeitgeber ist (VwGH 27.04.2017, Ra 2015/15/0072 ). Aus der Bestätigung des Arbeitgebers geht hervor, dass der Bf. in den ersten vier Monaten des Kalenderjahres 2022 eine Einschulungsphase an einem fixen Standort absolviert…