JudikaturVwGH

Ra 2015/15/0066 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
27. November 2017

Abgesehen davon, dass es den Abgabenbehörden obliegt, den maßgeblichen Sachverhalt festzustellen, geht es bei der Frage des Bestehens eines inländischen Wohnsitzes zunächst um die Feststellung objektiver Umstände und nicht darum, ob dem Unternehmer deren Feststellung zumutbar war oder nicht.

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