JudikaturVwGH

Ra 2015/15/0042 5 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
29. März 2017

Ob im Zusammenhang mit einer Vermietung (auch in Form der "großen Vermietung") von einer Einkunftsquelle auszugehen ist, ist nicht im Rahmen einer ex ante Betrachtung zu beurteilen. Folglich kann auch im Falle einer "großen Vermietung" eine Ungewissheit iSd § 200 Abs. 1 BAO vorliegen, welche die Erlassung vorläufiger Einkommensteuerbescheide rechtfertigt. Wenn diese in Rechtskraft erwachsen, ist für die Frage der Verjährung jedenfalls vom Vorliegen einer Ungewissheit iSd § 200 Abs. 1 BAO bei Bescheiderlassung auszugehen (vgl. z.B. VwGH vom 27. Februar 2014, 2010/15/0073).

Rückverweise