Ra 2015/11/0106 5 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Vorwürfe der sexueller Belästigung oder "Überwachung" durch einen leitenden Mitarbeiter können, sollten sie sich als unbegründet erweisen, zur Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Dienstverhältnisses iSd. § 8 Abs. 4 BEinStG führen.