Rückverweise
Nichtstattgebung - Konzession für den Betrieb einer neu zu errichtenden öffentlichen Apotheke - Ein "unverhältnismäßiger Nachteil" des Revisionswerbers im Sinne des § 30 Abs. 2 VwGG läge in Ansehung der durch das Apothekengesetz geschützten Interessen dann vor, wenn eine Existenzgefährdung der Apotheke des Revisionswerbers infolge der Errichtung der neuen Apotheke und deren Betriebs bereits während der voraussichtlichen Dauer des Verfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof zu befürchten wäre. Dabei ist jedoch zu beachten, dass nicht jedes Absinken des bedarfsbegründenden Kundenpotentials unter die Zahl von 5.500 zu versorgenden Personen während des erwähnten Zeitraumes bereits den Eintritt einer Existenzgefährdung bedeutet. Um die in § 30 Abs. 2 VwGG vorgesehene Interessenabwägung vornehmen zu können, obliegt es dem Revisionswerber, schon im Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung jene über die Behauptung eines Absinkens des Versorgungspotentials auf weniger als 5.500 Personen hinausgehenden Umstände konkret dazutun, die eine Existenzgefährdung der Apotheke bereits während der Dauer des Verfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof erwarten lassen (vgl. aus der diesbezüglichen ständigen hg. Rechtsprechung etwa den Beschluss vom 12. November 2012, Zl. AW 2012/10/0057, mwN).