JudikaturVwGH

Ra 2015/02/0209 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
20. November 2015

Wann ein Rechtsmittel, das nicht zur Post gegeben wird, per E-Mail oder Fax übermittelt werden muss, um noch als am selben Tag eingebracht und eingelangt zu gelten, ergibt sich aus einer allfälligen Kundmachung im Internet gemäß § 13 Abs. 2 AVG (vgl. E 23. Mai 2012, 2012/08/0102).

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