Der Verschaffung eines persönlichen Eindrucks - durch Einvernahme des Fremden im Zuge der vom VwG durchgeführten mündlichen Verhandlung - bei der Bewertung der integrationsbegründenden Umstände im Rahmen der Interessenabwägung sowie bei der vom VwG vorgenommenen Zukunftsprognose kommt eine besondere Bedeutung zu (Hinweis E 16. Oktober 2014, Ra 2014/21/0039).
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