Ein Wiederaufnahmebescheid des Finanzamtes samt geändertem Sachbescheid stellt eine nach außen erkennbare, von der Abgabenbehörde unternommene Amtshandlung zur Geltendmachung des Abgabenanspruches dar (vgl. VwGH vom 16. Dezember 2009, 2009/15/0203, sowie vom 25. November 2010, 2009/15/0157).