JudikaturVwGH

Ro 2014/13/0022 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
23. April 2014

Ziel einer Schätzung ist die Ermittlung derjenigen Besteuerungsgrundlagen, welche die größte Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit für sich haben. Es sind dabei nicht "durchschnittliche" Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln, sondern die Besteuerungsgrundlagen für den zu beurteilenden Betrieb.

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