Nach dem Ergehen der Entscheidung des VwGH, deretwegen ein anderes Verfahren (vor einer Behörde) ausgesetzt worden war, ist das Verfahren über die Revision gegen den Aussetzungsbescheid gegenstandslos geworden und einzustellen.
…AVG, § 59, Rz 94ff, ua unter Hinweis auf VwGH 18.03.1991, 89/12/0108, 12.12.1996, 96/07/0086; 27.06.2000, 2000/11/0035; 16.12.2003, 2002/05/0038, 20.05.2015, Ro 2014/04/0015; 20.05.2015, Ra 2015/04/0033; 27.04.2017, Ra 2015/07/0067). 3.2. Für die gegenständliche Rechtssache bedeutet dies: 3.2.1. Im gegenständlichen Fall hat die…
…gegen den verwaltungsbehördlichen Bescheid eingebrachte Beschwerde, sondern auch die Angelegenheit zu erledigen, die von der Verwaltungsbehörde zu entscheiden war (Hinweis E vom 26. Juni 2013, Ro 2014/03/0063, und E vom 27. November 2014, Ra 2014/03/0036). Vor diesem Hintergrund erschöpft sich die Kognition des Verwaltungsgerichts nicht bloß in der…
…sich die Rechtsfrage seiner Gebührlichkeit stellt, über welche im Streitfall mit (Feststellungs-)Bescheid der zuständigen Dienstbehörde zu entscheiden ist (vgl. etwa VwGH 07.05.2021, Ra 2020/12/0038 ; 21.12.2016, Ra 2016/12/0005 ; 18.07.2023, Ra 2021/12/0063 , mwN). Ist die Höhe der dem Beamten gebührenden Bezüge oder sonstiger besoldungsrechtlicher Ansprüche strittig, so…
…3.1. Die Prüfungsbefugnis der Verwaltungsgerichte wird im Bescheidbeschwerdeverfahren durch die Sache, die den Inhalt des Verfahrens vor der Behörde gebildet hat, begrenzt (VwGH 17.12.2014, Ra 2014/03/0038), die allerdings nur durch den Inhalt des Spruches, nicht durch den Grund, warum es zum Inhalt des Spruches gekommen ist, also durch die Begründung, definiert…
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