JudikaturVwGH

Ro 2014/12/0009 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
20. Oktober 2014

Ausführungen zum Ausreichen eines Vorbringens im Verwaltungsverfahren vor dem Hintergrund einer physischen Beeinträchtigung und einer davon ausgehenden lebensbedrohlichen Situation, um gemäß § 39 Abs. 2 AVG iVm § 1 Abs. 1 DVG 1984 die Pflicht der belangten Behörde zur amtswegigen Einholung eines psychiatrischen Gutachtens (zur Frage der Möglichkeit und Zumutbarkeit der Übermittlung einer ärztlichen Bestätigung vor dem Hintergrund der psychischen Ausnahmesituation der Beamtin) auszulösen.

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