Ra 2014/11/0023 3 – Vwgh Rechtssatz
Nicht jedes "fragwürdige" (bzw. auffällige) Verhalten rechtfertigt Bedenken gegen die gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen (Hinweis E vom 25. Juli 2007, 2007/11/0024).
des VwG betreffend die aufschiebende Wirkung seiner Beschwerde richtet, ist nicht mehr gegeben, sobald das VwG über die Beschwerde selbst erkannt hat (vgl. VwGH 28.4.2015, Ra 2014/02/0023, 9.9.2015, Ro 2015/03/0028, 7.4.2016, Ro 2015/03/0046; 30.6.2016, Ra 2016/11/0077). Daran ändert weder die allfällige Erhebung einer Revision gegen die…
…Es müssen Tatsachen vorgebracht werden, auf die mit hoher Wahrscheinlichkeit zutrifft, dass sie im wiederaufzunehmenden Verfahren zu einer anderen Entscheidung geführt hätten (vgl. VwGH 01.03.2022, Ra 2021/11/0023). Für die Beurteilung der Frage, ob einem Wiederaufnahmeantrag stattzugeben ist, sind allein die innerhalb der Frist des § 69 Abs. 2 AVG vorgebrachten Wiederaufnahmegründe maßgebend…
…auf die Revision gegen die Abweisung des Antrags auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung klaglos gestellt ist (vgl. VwGH 5.3.2018, Ro 2017/17/0023; 7.6.2017, Ra 2017/17/0129; 28.4.2017, Ro 2016/02/0027; 30.1.2015, Ra 2014/02/0174; siehe auch VwGH 17.12.2018, Ro 2018/14…
…Es müssen Tatsachen vorgebracht werden, auf die mit hoher Wahrscheinlichkeit zutrifft, dass sie im wiederaufzunehmenden Verfahren zu einer anderen Entscheidung geführt hätten (vgl. VwGH 01.03.2022, Ra 2021/11/0023). Das Vorbringen des Antragstellers zur Begründung seines Antrages lässt sich unter keine der in der Bestimmung des § 32 Abs. 1 VwGVG angeführten Gründe für…
…nicht mit hinreichender Deutlichkeit zum Ausdruck, weil eine solche Beleihung nur durch Gesetz oder durch hoheitlichen Verwaltungsakt erfolgen kann (VwGH Ro 2016/04/0002, Ra 2016/11/0177, Ro 2015/04/0023, Ro 2014/03/0062). Da dem Urteil keine Konstatierungen hierüber (vgl dazu § 30 Abs 1 lit a, Abs 2…
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