Rückverweise
Liegt ein unlösbarer Widerspruch zwischen Spruch und Begründung der Entscheidung des VwG vor, dann ist die diesbezüglich angefochtene Entscheidung mit Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes belastet (vgl. E 12. November 2013, 2013/09/0118).
dann der Fall, wenn das rechtliche Schicksal der Revision von der behaupteten Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung abhängt (vgl. das hg. Erkenntnis vom 17. Februar 2015, Ra 2014/09/0037, mit Verweis auf den hg. Beschluss vom 22. Juli 2014, Ro 2014/04/0055; vgl. im Zusammenhang mit dem StbG den hg. Beschluss vom 28…
…ein unlösbarer Widerspruch zwischen Spruch und Begründung, durch den das Verwaltungsgericht das angefochtene Erkenntnis mit Rechtswidrigkeit seines Inhaltes belastet hat (vgl. VwGH 17.2.2015, Ra 2014/09/0037; 25.10.2018, Ra 2018/09/0110, jeweils mwN). 18 Aus diesem Grund war das angefochtene Erkenntnis gemäß § 42 Abs. 2 Z …
…mit Beweisanboten zur Wehr zu setzen, und davor geschützt wird, wegen desselben Vorwurfes nochmals zur Verantwortung gezogen zu werden“ (vgl. VwGH vom 18.06.2024, Ro 2014/09/0037). Im fortgesetzten Verfahren wird die zuständige Disziplinarbehörde die dargestellten Mängel zu verbessern und sodann allenfalls ein neues Erkenntnis mit einer nachvollziehbaren Begründung zu erlassen haben…
…auch mit Beweisanboten zur Wehr zu setzen, und davor geschützt wird, wegen desselben Vorwurfes nochmals zur Verantwortung gezogen zu werden (vgl. zuletzt VwGH vom 05.09.2024, Ra 2024/09/0037). Mit dem gegenständlichen Disziplinarerkenntnis hat die belangte Behörde nicht nur nicht festgestellt, zu welchen Zeitpunkten innerhalb eines Zeitraumes von fast 14 Monaten der Beschwerdeführer seine…
…dass der zweite Antrag eine Änderung des ursprünglichen Antrages darstellt. Nur dann kann von einer konkludenten Zurückziehung des ersten Antrages ausgegangen werden (vgl. VwGH 12.9.2016, Ra 2014/04/0037). Der Austausch des Arbeitgebers ist im Sinne der obzitierten Judikatur als eine wesentliche Antragsänderung (die also das "Wesen" der Sache betrifft), somit als Stellung eines…