JudikaturVwGH

Ra 2014/02/0152 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
06. Juli 2015

Da der Bestrafte in keinem Stadium des Verfahrens Fragen an seinen Sohn als einzigen Belastungszeugen (vgl. E 18. November 1998, 96/09/0366) stellen konnte, wurde er in seinen Verteidigungsrechten erheblich beeinträchtigt. Da dadurch die Erfordernisse des Art. 6 MRK im Verfahren nicht eingehalten wurden, erweist sich die Verwertung der Aussage des Sohnes des Bestraften als unzulässig (vgl. E 28. September 2000, 98/09/0358,; E 29. Jänner 2009, 2007/09/0243).

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