Rückverweise
Selbst wenn man davon ausgeht, dass eine Einfahrtspur als Teil des Parkhauses bzw. der Tiefgarage zu sehen ist, ist zu berücksichtigen, dass auch bei einem Parkhaus bei Vorliegen weiterer Umstände eine Qualifikation als Straße iSd § 1 Abs. 1 StVO 1960 möglich ist, wobei entsprechende Feststellungen für eine diesbezügliche Beurteilung notwendig sind (vgl. E 27. Juni 2014, 2013/02/0193).