RS0127065 – OGH Rechtssatz
Es ist Sache der Geschäftsführer, durch zweckentsprechende Organisationsmaßnahmen in ihrem Geschäftsbereich für eine rechtzeitige Erfüllung ihrer handelsrechtlichen Offenlegungspflichten zu sorgen.
…UGB) und über die Gesellschaft (§ 283 Abs 7 UGB) zu verhängen. § 283 Abs 1 UGB setzt für eine zwingende Bestrafung (6 Ob 129/11f) lediglich das Verstreichen der Offenlegungspflicht voraus (RS0127330). Mit der rechtzeitigen Erhebung eines begründeten Einspruchs tritt die Zwangsstrafverfügung außer Kraft. Die Verhängung einer Zwangsstrafe im ordentlichen…
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