2Ob180/22t—OGH Entscheidung
17. Januar 2023
…des Rekurses der Kläger wegen mangelnder erheblicher Rechtsfrage hingewiesen. Da die Kläger nur formelle Streitgenossen sind, haften sie für die Kosten nur entsprechend ihrem Anteil (RS0125635). Der Anteil des Erstklägers (von 69.202,05 EUR) beträgt 12,48 %, der des Zweitklägers 17,24 %, der des Drittklägers 70,28 %. Da die Zurückweisung des…