1Ob141/21y—OGH Entscheidung
07. September 2021
…seiner Revisionsrekursbeantwortung selbst zu tragen, weil ihm deren Einbringung nicht freigestellt wurde und eine vor Freistellung eingebrachte Rechtsmittelbeantwortung nicht der zweckentsprechenden Rechtsverteidigung dient (RIS Justiz RS0124792). [4] II. Zum Hauptverfahren: [5] 1. Das Rechtsmittel der Frau, das (neuerlich) sprachlich und inhaltlich teilweise schwer verständlich ist und nicht der Anordnung…