JudikaturOGH

RS0109969 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. April 2025

Dem Berufungsgericht ist es möglich, eine Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 11 StPO bei der Entscheidung über die gegen den Strafausspruch gerichtete Berufung, also ohne Aufhebung des Strafausspruches, zu berücksichtigen.

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