JudikaturOGH

RS0107501 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Juni 2025

Der Oberste Gerichtshof hat sich bei der Prüfung der Frage, ob eine außerordentliche Revision einer weiteren Behandlung unterzogen oder verworfen werden soll, auf jene Gründe zu beschränken, die in der Zulassungsbeschwerde als solche angeführt wurden.

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