JudikaturOGH

RS0106079 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. August 2024

Eine unvollständige mangelhafte oder sogar fehlerhafte Beweiswürdigung bildet keine Nichtigkeit im Sinn des § 477 Abs 1 Z 9 ZPO, sondern kann nur mit dem Berufungsgrund der unrichtigen Beweiswürdigung angefochten werden.

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