JudikaturOGH

RS0091425 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. Mai 1993

Bei der gedanklichen Ermittlung der Strafhöhe für den Fall der Aburteilung sämtlicher Straftaten in einem Urteil sind selbstredend alle jene Strafzumessungsgründe mitzuberücksichtigen, die das Vor-Urteil betrafen.

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