RS0006955 – OGH Rechtssatz
Hat der Rekurswerber den Rekurs am letzten Tag der ihm gemäß § 11 AußStrG offenstehenden Frist im Wege der Telekopie (Telefax) an das Erstgericht nach dem Ende der Amtsstunden übermittelt und am übernächsten Tag eine gleichlautende, unterschriebene Ablichtung zur Post gegeben, ist das Rechtsmittel wirksam und rechtzeitig.