Kein Versicherungsfall bei Herzinfarkt nach Hornissenangriff ohne Stich – Kausalität und Bedingungslage der Unfallversicherung (AUVB 2019)—OLG Wien Entscheidung
4R174/25z26. März 2026
…auch auf seine gesundheitliche und körperliche Prädisposition zurückzuführen. 2.1. Der Versicherungsnehmer, der eine Versicherungsleistung beansprucht, muss die anspruchsbegründende Voraussetzung des Eintritts des Versicherungsfalls beweisen ( RS0080003 , RS0043438 , RS0043563 ). 2.2. Dem Versicherungsnehmer stehen beim Nachweis des Versicherungsfalls jedoch Beweiserleichterungen zu. Es genügt, wenn er ein Mindestmaß an Tatsachen beweist, die das äußere Erscheinungsbild…