RS0036327 – OGH Rechtssatz
Regelungszweck des § 86 ZPO ist es offenkundig, jede an das Gericht gerichtete Eingabe, deren Inhalt die dem Gericht schuldige Achtung durch beleidigende Ausfälle verletzt, unter Sanktion zu stellen.
…Vertreter, Bevollmächtigten, Zeugen oder Sachverständigen beleidigt, eine Ordnungsstrafe zu verhängen ist. [9] Der Regelungszweck dieser Bestimmung liegt in der Wahrung einer sachlichen und unpersönlichen Ausdrucksweise (RS0036327 [T1, T3]). Selbst eine sachlich berechtigte Kritik – die hier allerdings nicht zu sehen ist – kann wegen ihrer beleidigenden und/oder ausfälligen Form die…
…Vertreter, Bevollmächtigten, Zeugen oder Sachverständigen beleidigt, eine Ordnungsstrafe zu verhängen ist. [8] Der Regelungszweck dieser Bestimmung liegt in der Wahrung einer sachlichen und unpersönlichen Ausdrucksweise (RS0036327 [T1, T3]). Selbst eine sachlich berechtigte Kritik – die hier allerdings nicht zu sehen ist – kann wegen ihrer beleidigenden und/oder ausfälligen Form die…
…Vertreter, Bevollmächtigten, Zeugen oder Sachverständigen beleidigt, eine Ordnungsstrafe zu verhängen ist. [9] Der Regelungszweck dieser Bestimmung liegt in der Wahrung einer sachlichen und unpersönlichen Ausdrucksweise (RS0036327 [T1; T3]). Selbst eine sachlich berechtigte Kritik – die hier allerdings nicht zu sehen ist – kann wegen ihrer beleidigenden und/oder ausfälligen Form die…
…in einem Schriftsatz den Gegner, Bevollmächtigten, Zeugen oder Sachverständigen beleidigt. Der Regelungszweck dieser Bestimmung liegt in der Wahrung einer sachlichen und unpersönlichen Ausdrucksweise (RIS Justiz RS0036327 [T1]). Selbst eine sachlich berechtigte Kritik oder Äußerung kann wegen ihrer beleidigenden und ausfälligen Form die dem Gericht schuldige Achtung verletzen und eine Beleidigung darstellen…
…die dem Gericht schuldige Achtung in einem Schriftsatz durch beleidigende Ausfälle verletzt. Der Regelungszweck dieser Bestimmung liegt in der Wahrung einer sachlichen und unpersönlichen Ausdrucksweise (RS0036327 [T1]). Selbst eine sachlich berechtigte Kritik oder Äußerung kann wegen ihrer beleidigenden und ausfälligen Form die dem Gericht schuldige Achtung verletzen und eine Beleidigung darstellen…
…zu stellen ( Konecny aaO Rz 3). Sie dient der Wahrung einer sachlichen und unpersönlichen Ausdrucksweise und soll helfen, das Verfahren zu „entschärfen" (RIS Justiz RS0036327, RS0036310). Durch die erörterte Bestimmung soll keineswegs eine in angemessener Form geäußerte sachliche Kritik verhindert, jedoch dazu beigetragen werden, in Eingaben eine sachliche Ausdrucksweise zu…
…Gericht schuldige Achtung durch beleidigende Ausfälle verletzt, eine Ordnungsstrafe zu verhängen ist. Der Regelungszweck dieser Bestimmung liegt in der Wahrung einer sachlichen und unpersönlichen Ausdrucksweise (RS0036327 [T1]). Selbst eine sachlich berechtigte Kritik kann wegen ihrer beleidigenden und/oder ausfälligen Form die dem Gericht schuldige Achtung verletzen und eine Beleidigung im Sinn…
…Inhalt die dem Gericht schuldige Achtung durch beleidigende Ausfälle verletzt oder - wie im vorliegenden Fall - die andere Partei beleidigt, unter Sanktion zu stellen (RIS-Justiz RS0036327). Sie dient der Wahrung einer sachlichen und unpersönlichen Ausdrucksweise und soll helfen, das Verfahren zu "entschärfen" (RIS-Justiz RS0036327 [T 1]; Fasching II 562; Gitschthaler…
…ZPO soll keineswegs sachliche Kritik verhindert, sondern jede an das Gericht gerichtete Eingabe, deren Inhalt die dem Gericht schuldige Achtung verletzt, sanktioniert werden (RIS Justiz RS0036327). Die Bestimmung soll helfen, den Prozess zu entschärfen und die am Verfahren beteiligten Personen zu einem zweckgerichteten Verhalten zu veranlassen (RIS Justiz RS0036310). Ob eine…
…einen Vertreter, Bevollmächtigten, Zeugen oder Sachverständigen beleidigt, eine Ordnungsstrafe zu verhängen ist. Der Regelungszweck dieser Bestimmung liegt in der Wahrung einer sachlichen und unpersönlichen Ausdrucksweise (RS0036327 [T1, T3]). Selbst eine sachlich berechtigte Kritik – die hier allerdings nicht zu sehen ist – kann wegen ihrer beleidigenden und/oder ausfälligen Form die…
…Inhalt die dem Gericht schuldige Achtung durch beleidigende Ausfälle verletzt, unter Sanktion zu stellen (8 Ob 652/89; 5 Ob 180/92 ua; RIS Justiz RS0036327). Dies dient der Wahrung einer sachlichen und unpersönlichen Ausdrucksweise (RIS Justiz RS0036327; Gitschthaler in Rechberger2, § 86 ZPO Rz 2). Durch diese Bestimmung soll nicht…
…Inhalt die dem Gericht schuldige Achtung durch beleidigende Ausfälle verletzt, unter Sanktion zu stellen (8 Ob 652/89; 5 Ob 118/92 ua; RIS-Justiz RS0036327). Sie dient der Wahrung einer sachlichen und unpersönlichen Ausdrucksweise und soll helfen, das Verfahren zu "entschärfen" (MietSlg 40.760; 5 Ob 118/92, 5 Ob 129…
…dagegen mit sachlichen Argumenten zu wehren. Persönliche Angriffe gegen das Entscheidungsorgan und beleidigende Kritik haben keinen Argumentationswert und haben daher zu unterbleiben (vgl RIS Justiz RS0036327 [T1]). Nachdem sich der Antragsteller nicht an diese gesetzlichen Vorgaben gehalten hat, hat das Rekursgericht zu Recht eine Ordnungsstrafe verhängt. 3. Da die Rechtsmittelschrift…
…Gericht schuldige Achtung durch beleidigende Ausfälle verletzt, eine Ordnungsstrafe zu verhängen ist. Der Regelungszweck dieser Bestimmung liegt in der Wahrung einer sachlichen und unpersönlichen Ausdrucksweise (RS0036327 [T3]). Selbst eine sachlich berechtigte Kritik – die hier allerdings nicht zu sehen ist – kann wegen ihrer beleidigenden und/oder ausfälligen Form die dem…
…am Verfahren beteiligten Personen - auch in ihrem eigenen Interesse - einer sachlichen und unpersönlichen Ausdrucksweise bedienen (stRsp, 1 Nd 27/95 uva; RIS Justiz RS0036327). Durch die verfassungskonforme (RIS Justiz RS0036302) und im Einklang mit der EMRK stehende (Ordnungsstrafen nach der ZPO fallen nicht unter § 6 EMRK) …
…Ordnungsstrafen soll sichergestellt werden, dass sich die am Verfahren beteiligten Personen - auch in ihrem eigenen Interesse - einer sachlichen und unpersönlichen Ausdrucksweise bedienen (stRsp; RIS-Justiz RS0036327). Durch die - verfassungskonforme (RIS-Justiz RS0036302) und im Einklang mit der EMRK stehende (Ordnungsstrafen nach der ZPO fallen nicht unter § 6 EMRK) - Bestimmung des…
…die dem Gericht schuldige Achtung in einem Schriftsatz durch beleidigende Ausfälle verletzt. Der Regelungszweck dieser Bestimmung liegt in der Wahrung einer sachlichen und unpersönlichen Ausdrucksweise (RS0036327 [T3]). Selbst eine sachlich berechtigte Kritik oder Äußerung kann wegen ihrer beleidigenden und ausfälligen Form die dem Gericht schuldige Achtung verletzen und eine Beleidigung darstellen…
…einem Schriftsatz den Gegner, einen Vertreter, Bevollmächtigten, Zeugen oder Sachverständigen beleidigt. Der Regelungszweck dieser Bestimmung liegt in der Wahrung einer sachlichen unpersönlichen Ausdrucksweise (RIS-Justiz RS0036327 [T1]). Selbst eine sachlich berechtigte Kritik oder Äußerung kann wegen ihrer beleidigenden und ausfälligen Form die dem Gericht schuldige Achtung verletzen und eine Beleidigung darstellen…
…verletzt oder in einem Schriftsatz den Gegner, Bevollmächtigte, Zeugen oder Sachverständige beleidigt. Der Regelungszweck dieser Bestimmung liegt in der Wahrung einer sachlichen und unpersönlichen Ausdrucksweise (RS0036327 [T1]; Lutschounig in Schneider/Verweijen , AußStrG § 22 Rz 39; Konecny/Schneider in Fasching/Konecny 3 § 86 ZPO Rz 1…
…Zeugen oder Sachverständigen beleidigt. Das Rekursgericht hat zutreffend erkannt, dass der Regelungszweck dieser Bestimmung in der Wahrung einer sachlichen und unpersönlichen Ausdrucksweise liegt (RIS Justiz RS0036327 [T1]). Selbst eine sachlich berechtigte Kritik oder Äußerung kann wegen ihrer beleidigenden und ausfälligen Form die dem Gericht schuldige Achtung verletzen und eine Beleidigung darstellen…
…ist es, jede an das Gericht gerichtete Eingabe, deren Inhalt die dem Gericht schuldige Achtung durch beleidigende Ausfälle verletzt, unter Sanktion zu stellen (RIS Justiz RS0036327). Sie dient der Wahrung einer sachlichen und unpersönlichen Ausdrucksweise und soll helfen, das Verfahren zu "entschärfen" (stRsp, 1 Nd 27/95 u.v.a.; RIS…
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