RS0085017 – OGH Rechtssatz
Die Lage des Wohnortes des Versicherten ist, sofern medizinische Gründe einen Wohnortwechsels oder Pendeln nicht ausschließen, auf die Verweisbarkeit ebenso ohne Einfluss wie mangelnde Kenntnisse der deutschen Sprache.
…22k Rz 16). Ein abgelegener Wohnort des Versicherten hat daher als persönlicher Moment bei der Beurteilung der geminderten Arbeitsfähigkeit grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (RS0085017; RS0084871) und ist, sofern medizinische Gründe einen Wohnortwechsel oder Wochenpendeln nicht ausschließen, auf die Verweisbarkeit ohne Einfluss (RS0085017 [T2]). Vom Versicherten kann daher, sofern nicht…
…bloß persönliche Momente nicht zur Invalidität oder Berufsunfähigkeit (vgl zB 10 ObS 179/00x, 10 ObS 347/00b; RS0084895, RS0085050 [insb T6, T8], RS0085017, RS0107503; Sonntag aaO § 255 ASVG Rz 135 ff). 8.1. Dementsprechend muss daher auch ein Alkoholkonsum bzw Alkoholmissbrauch, soll er bei der…
…156 f). 2.2 Bereits das Erstgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, dass mangelnde Kenntnisse der deutschen Sprache auf die Verweisbarkeit keinen Einfluss haben (vgl RS0085017, RS0085034, RS0085050). Damit sind aber unzureichende Deutschkenntnisse im Rahmen der Invaliditätsprüfung (hier nach § 255 Abs 3 ASVG) ohne rechtliche Relevanz, weshalb auch…
…bleiben hat. Mangels entgegenstehender (medizinischer) Gründe muss der Kläger einen Wechsel seines Wohnorts, allenfalls Wochenpendeln in Kauf nehmen (RIS-Justiz RS0084871 [T2, T3, T4]; RS0084939; RS0085017 [T7, T2]). Die vom Kläger gewünschten Feststellungen sind daher entbehrlich. Ein sekundärer Feststellungsmangel liegt nicht vor. 2.3. Darüber hinausgehende rechtliche Argumente gegen die Abweisung des…
…durch entsprechende Wahl seines Wohnorts, allenfalls Wochenpendeln, die Bedingungen für die Erreichung des Arbeitsplatzes herstellt, die für Arbeitnehmer im Allgemeinen gegeben sind (RIS Justiz RS0084939; RS0085017; RS0084871). Diese Grundsätze gelten in der Regel auch für die Verweisung auf Teilzeitarbeitsplätze (10 ObS 56/93, SSV NF 7/126). 2…
…ebenso wie andere persönliche Umstände wie etwa die mangelhafte Beherrschung der Landessprache bei der Beurteilung der geminderten Arbeitsfähigkeit grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (RIS-Justiz RS0085017, RS0084871). Sofern nicht medizinische Gründe entgegenstehen, hat der Versicherte daher durch entsprechende Wahl seines Wohnorts, allenfalls Wochenpendeln, die Bedingungen für die Erreichung des Arbeitsplatzes herzustellen…
…durch entsprechende Wahl seines Wohnorts, allenfalls Wochenpendeln, die Bedingungen für die Erreichung des Arbeitsplatzes herstellt, die für Arbeitnehmer im Allgemeinen gegeben sind (RIS-Justiz RS0084939; RS0085017; RS0084871). Diese Grundsätze gelten in der Regel auch für die Verweisung auf Teilzeitarbeitsplätze (10 ObS 56/93). Die vom Berufungsgericht vertretene Auffassung vermag der Oberste…
…entsprechende Wahl seines Wohnorts, allenfalls Wochenpendeln, die Bedingungen für die Erreichung des Arbeitsplatzes herstellt, die für Arbeitnehmer im Allgemeinen gegeben sind (vgl RIS-Justiz RS0084939; RS0085017; RS0084871). Diese Grundsätze gelten in der Regel auch für die Verweisung auf Teilzeitarbeitsplätze (10 ObS 56/93). Daran ist festzuhalten. Dies schließt jedoch im Einzelfall…
…255 ASVG ins Treffen geführt werden kann, wurde auch in der Folge in ständiger Rechtsprechung festgehalten (vgl dazu die Judikaturnachweise in RIS-Justiz RS0085050, RS0085034, RS0085017). An dieser Auffassung ist auch unter Berücksichtigung der von der Klägerin in ihrer Revision dagegen vorgetragenen Argumente weiterhin festzuhalten. Es trifft zu, dass nach der…
…entsprechende Wahl seines Wohnorts, allenfalls Wochenpendeln, die Bedingungen für die Erreichung des Arbeitsplatzes herstellt, die für Arbeitnehmer im Allgemeinen gegeben sind (vgl RIS Justiz RS0084939; RS0085017; RS0084871). Dies schließt jedoch im Einzelfall nicht aus, dass mit Rücksicht auf den durch die mögliche Teilzeitbeschäftigung erzielbaren geringeren Lohn eine Wohnsitzverlegung oder ein Wochenpendeln…
…des Klägers stehen der Verweisung nicht entgegen, weil mit dem Gesundheitsstand zusammenhängende Beeinträchtigungen, die die Erlangung eines Arbeitsplatzes erschweren, nicht zu berücksichtigen sind (RIS-Justiz RS0085017; SSV-NF 6/26; 10 ObS 3/00i mwN). Abschließend ist nur noch darauf hinzuweisen, dass das Verweisungsfeld für Versicherte, die - wie der Kläger - keinen…
…Lage des Wohnortes im Einzelfall ein persönliches Moment, das bei der Prüfung der Frage, ob Invalidität besteht, außer Betracht zu bleiben hat (RIS-Justiz RS0084871; RS0085017; 10 ObS 33/01b; 10 ObS 202/01f mwN). Von diesen Grundsätzen ausgehend kommt aber auch eine mit sechs Monaten befristete (Weiter )Gewährung der Invaliditätspension…
…bei der Beurteilung der Erwerbsunfähigkeit grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (SSV-NF 7/126; 3/142; 2/105; 10 ObS 120/90 ua; RIS-Justiz RS0085017, RS0084871). Sofern nicht medizinische Gründe entgegenstehen, hat der Versicherte daher durch entsprechende Wahl seines Wohnortes, allenfalls Wochenpendeln, die Bedingungen für die Erreichung des Arbeitsplatzes herzustellen…
…der Invalidität nicht berücksichtigt werden können (ausführlich SSV-NF 6/26 mwN; SSV-NF 1/22 = ZAS 1989, 16 [Wachter] uva; RIS-Justiz RS0085050, RS0085034, RS0085017). Sollte es dem Kläger nicht gelingen, am Arbeitsmarkt einen konkreten freien Posten zu erlangen, wäre er arbeitslos, aber noch nicht invalid (SSV-NF 4/140…
…Gesundheitszustand aber nicht zusammenhängen, führen nicht zur Invalidität oder Berufsunfähigkeit (SSV-NF 1/22, 6/26, 6/28, 8/102, 10/59; RIS-Justiz RS0084895, RS0085017, RS0085034, RS0085050). Dabei ist auch zu beachten, dass für Leistungen aus den Versicherungsfällen der geminderten Arbeitsfähigkeit die wesentlichen Einschränkungen im körperlichen und geistigen Zustand des…
…26 [Unkenntnis der deutschen Sprache], 6/28 [Führerscheinentzug, fehlende Beschäftigungsbewilligung], 8/102 [Unkenntnis der deutschen Sprache; Vorstrafen], 10/59 [Lesen und Schreiben]; RIS-Justiz RS0084895, RS0085017, RS0085034, RS0085050). Wenn daher vom Erstgericht festgestellt wurde, dass es sich bei dem seit Mitte 1998 aufgetretenen hochgradigen Vermeidungsverhalten der Klägerin "nicht direkt" um eine…
…26 [Unkenntnis der deutschen Sprache], 6/28 [Führerscheinentzug, fehlende Beschäftigungsbewilligung], 8/102 [Unkenntnis der deutschen Sprache; Vorstrafen], 10/59 [Lesen und Schreiben]; RIS-Justiz RS0084895, RS0085017, RS0085034, RS0085050). Keine Invalidität liegt daher vor, wenn nicht der Gesundheitszustand des Versicherten kausal für die verminderte Arbeitsfähigkeit ist, sondern dafür andere Gründe maßgebend sind…
…beeinflussen könnte. Ein abgelegener Wohnort des Versicherten hat daher als persönliches Moment bei der Beurteilung der geminderten Arbeitsfähigkeit grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (RIS Justiz RS0085017, RS0084871). Der Kläger ist nach den den Obersten Gerichtshof bindenden Feststellungen in der Lage, zum Erreichen der Arbeitsstätte ein öffentliches Verkehrsmittel zu benützen, ihm ist…
…einen für die Beurteilung der Minderung der Arbeitsfähigkeit unbeachtlichen persönlichen Umstand handelt, der mit dem Gesundheitszustand des Versicherten nicht in Zusammenhang steht (RIS Justiz RS0084871; RS0085017; ebenso für die Verweisung auf Teilzeitarbeitsplätze 10 ObS 56/93, SSV NF 7/126 ua). Der Versicherte ist daher grundsätzlich verpflichtet zu…
…der durch öffentliche Verkehrsmittel kaum oder schlecht erschlossen ist, als persönliches Moment bei der Beurteilung der Verweisbarkeit grundsätzlich ebenso außer Betracht zu bleiben (RIS Justiz RS0085017). Die außerordentliche Revision ist daher zurückzuweisen.…
…etwa die mangelhafte Beherrschung der Landessprache oder die Erziehung von Kindern – bei der Beurteilung der geminderten Arbeitsfähigkeit grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (RIS-Justiz RS0085017, RS0084871). Sofern nicht medizinische Gründe einer Wohnsitzverlegung oder dem Pendeln entgegenstehen, hat der Versicherte daher durch entsprechende Wahl seines Wohnorts, allenfalls Wochenpendeln, die Bedingungen für…
…etwa die mangelhafte Beherrschung der Landessprache oder die Erziehung von Kindern – bei der Beurteilung der geminderten Arbeitsfähigkeit grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (RIS Justiz RS0085017, RS0084871). Sofern nicht medizinische Gründe entgegenstehen, hat der Versicherte durch entsprechende Wahl seines Wohnorts die Bedingungen für die Erreichung des Arbeitsplatzes herzustellen, die für Arbeitnehmer…
…um einen für die Beurteilung der Minderung der Arbeitsfähigkeit unbeachtlichen persönlichen Umstand handelt, der mit dem Gesundheitszustand des Versicherten nicht in Zusammenhang steht (RS0084871 [T2]; RS0085017). Ob der Versicherte nicht mehr imstande ist, in zumutbarer Weise einen Arbeitsplatz zu erreichen, ist eine Rechtsfrage, die ausgehend von den Tatsachenfeststellungen über die körperlichen…
…durch entsprechende Wahl seines Wohnorts, allenfalls Wochenpendeln, die Bedingungen für die Erreichung des Arbeitsplatzes herstellt, die für Arbeitnehmer im Allgemeinen gegeben sind (RIS Justiz RS0084939; RS0085017; RS0084871). Diese Grundsätze gelten in der Regel auch für die Verweisung auf Teilzeitarbeitsplätze (RS0084939 [T15]; RS0085017 [T8]; RS0084871 [T5]). [7] 2. Für die „…
…32/40). Auch die Lage des Wohnorts des Versicherten hat daher als persönlicher Moment bei der Beurteilung der geminderten Arbeitsfähigkeit grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (RS0085017; RS0084871). [17] 2.2. Dahinter steht die Überlegung, dass v on einem Versicherten grundsätzlich zu verlangen ist, dass er – sofern nicht medizinische Gründe dem entgegenstehen…
…hat der Versicherte durch entsprechende Wahl seines Wohnorts, allenfalls Wochenpendeln, die Bedingungen für die Erreichung des Arbeitsplatzes herzustellen, die für Arbeitnehmer im Allgemeinen gegeben sind (RS0085017; RS0084939; RS0084871 [T4]; 10 ObS 107/22s). [3] Das Berufungsgericht verneinte eine Einschränkung der Verweisbarkeit der Klägerin auf den regionalen Arbeitsmarkt, weil das…
…Auch die Lage des Wohnorts des Versicherten hat daher als persönliches Moment bei der Beurteilung der geminderten Arbeitsfähigkeit grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (RIS Justiz RS0085017; RS0084871). Dahinter steht die Überlegung, dass von einem Versicherten grundsätzlich zu verlangen und ihm zumutbar ist, sofern nicht medizinische Gründe dem entgegenstehen, was nach den…
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