JudikaturOGH

RS0039880 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Oktober 2022

Ein Erkundungsbeweis ist jedenfalls dann unzulässig, wenn ein dem Beweisführer zuzurechnendes Tatbestandsmerkmal (eine klagebegründende oder einwendungsbegründende Tatsache) gar nicht behauptet wurde, aber durch den Beweisantrag erwiesen werden soll.

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