8Ob53/07p—OGH Entscheidung
21. Mai 2007
…ursächlichen Anteil sie am Scheitern der Ehe hatten (RIS-Justiz RS0057223 mwN; 8 Ob 47/06d mwN EFSlg 43.679, EFSlg 46.234, EFSlg 43.680, RIS-Justiz RS0057303). Grundsätzlich ist dabei ein überwiegendes Verschulden nur dort anzunehmen und auszusprechen, wo der graduelle Unterschied der beiderseitigen Verschuldensanteile augenscheinlich hervortritt, also jener eines Streitteiles fast…