JudikaturOGH

RS0026535 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. April 2025

Bei § 1299 ABGB geht es um den durchschnittlichen Fachmann des jeweiligen Gebietes, der prinzipiell auch der maßgerechte im Sinn dieser Bestimmung ist. Der Sorgfaltsmaßstab darf nicht überspannt werden.

Verweise

Rückverweise