RS0008870 – OGH Rechtssatz
Vom Gesetzgeber beabsichtigte Lücken rechtfertigen einen Umkehrschluss; Analogie ist hingegen geboten, wenn für eine verschiedene Behandlung der Sachverhalte kein Grund zu finden ist.
…Sachverhalt eine bestimmte Rechtsfolge bewusst nicht an, fehlt es an einer Gesetzeslücke und damit auch an der Möglichkeit ergänzender Rechtsfindung ( RS0008757 [T1], RS0008866 [T8, T13], RS0008870 [T3, T4]). 4.2.2 Erstmals für Bezugszeiträume ab 1.1.2017 (vgl § 50 Abs 19 KBGG ) wurde mit BGBl I 2016/53…
…bestimmte Rechtsfolge bewusst nicht angeordnet, so fehlt es an einer planwidrigen Gesetzeslücke und daher auch an der Zulässigkeit ergänzender Rechtsfindung ( RS0008866 [T8, T13]; vgl auch RS0008870 [T7]). [8] 3. Darüber hinaus hat der Oberste Gerichtshof bereits mehrfach ausgesprochen, dass – anders als bei ärztlichen Behandlungsfehlern – dem Geschädigten bei Verletzung…
…T27]). Wollte der Gesetzgeber, wie offenbar hier, hingegen den ungeregelten Fall bewusst anders als den geregelten entschieden wissen, ist ein Umkehrschluss zu ziehen (RIS Justiz RS0008870; P. Bydlinski in KBB 3 § 7 Rz 2 mwN). Da das von einem Normunterworfenen rechtspolitisch Erwünschte für sich allein selbstverständlich niemals…
…Vom Gesetzgeber beabsichtigte Lücken rechtfertigen einen Umkehrschluss; Analogie ist hingegen geboten, wenn für eine verschiedene Behandlung der Sachverhalte kein Grund zu finden ist (RIS Justiz RS0008870). Ohne Vorliegen einer Gesetzeslücke gleichsam an die Stelle des Gesetzgebers zu treten und einen Regelungsinhalt (rechtsfortbildend) zu schaffen, dessen Herbeiführung ausschließlich diesem obläge, steht den…
…vgl RIS-Justiz RS0008866, RS0098756) ist mittels Analogie zu schließen, weil für eine verschiedene Behandlung der Sachverhalte kein Grund zu finden ist (vgl RIS-Justiz RS0008870). Über einen Antrag analog § 76 Abs 2a StPO, wenn das ersuchte Gericht das Kartellgericht ist, hat deshalb der Oberste Gerichtshof als Kartellobergericht…
…Normgebers zu treten und einen Regelungsinhalt rechtsfortbildend zu schaffen, dessen Herbeiführung ausschließlich diesem obläge, steht den Gerichten nicht zu (RIS-Justiz RS0098756 [T3, T10, T14]; RS0008870 [T2]; RS0008757). 6. Der Revision war daher keine Folge zu geben. Die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens stützt sich auf § 2 ASGG…
…nicht zu vermuten, sondern muss besonders erwiesen werden (RIS-Justiz RS0025102). Vom Gesetzgeber beabsichtigte Lücken rechtfertigen daher nicht die Analogie, sondern einen Umkehrschluss (RIS-Justiz RS0008870). Die „ursprüngliche“ Gesetzeslücke beruht auf einem Anschauungsfehler des Gesetzgebers, der sich die regelungsbedürftigen Sachverhalte nicht umfassend genug vorgestellt hat ( Bydlinski in Rummel , ABGB…
…bestimmte Rechtsfolge bewusst nicht angeordnet worden, fehlt es an der Gesetzeslücke und daher an der Möglichkeit ergänzender Rechtsfindung (vgl RIS Justiz RS0008866 [T4 und T8], RS0008870 ua). 1.13 Wie bereits dargelegt wurde, unterscheidet sowohl das SchFG als auch die Schifffahrtsanlagen Verordnung in zahlreichen Bestimmungen sehr genau zwischen Häfen und Länden…
…Grundvoraussetzung für eine ergänzende Rechtsfindung fehlt es demnach, wenn der Gesetzgeber eine bestimmte Rechtsfolge für einen bestimmten Sachverhalt bewusst nicht angeordnet hat (RIS Justiz RS0008866; RS0008870; RS0008839; RS0025102; 6 Ob 112/04w). 2.4. Die Möglichkeit der Fortsetzung einer aufgelösten Privatstiftung wird im Schrifttum vor allem im Zusammenhang mit…
…Gesetzgeber bewusst eine analoge Anwendung der Regelung des § 275 UGB in ihrer Gesamtheit ausgeschlossen hätte, was eine ergänzende Rechtsfindung ausschließen würde (RIS Justiz RS0008870 [T3]), ist angesichts seiner bereits zitierten Überlegungen anlässlich der Novellierung des HGB durch das FMAG zu verneinen. 5.2. Hinter der gesetzlichen Beschränkung des Haftungsumfangs…
…mwN). Wollte der Gesetzgeber, wie offenbar hier, den ungeregelten Fall bewusst anders als den geregelten entschieden wissen, ist daher ein Umkehrschluss zu ziehen (RIS-Justiz RS0008870; P. Bydlinski in KBB 4 § 7 Rz 2 mwN), weil das von einem Normunterworfenen rechtspolitisch Erwünschte wie bereits ausgeführt für sich…
…weil kein Grund für eine vom Gesetzgeber gewollte unterschiedliche Behandlung von Geldstrafen nach den Bestimmungen des BDG und des RStDG ersichtlich ist (vgl RIS-Justiz RS0008870), sondern vielmehr die Annahme nahe liegt, der Gesetzgeber habe einen nach denselben Maßstäben regelungsbedürftigen Sachverhalt übersehen (15 Os 102/12g mwN). Diese planwidrige…
…ff Sbg GVG 2001 auf den Rechtserwerb durch Aufteilungsbeschluss beseitigen. Diese Analogie würde eine planwidrige Unvollständigkeit des Gesetzes voraussetzen (RIS-Justiz RS0106092; RS0008866 [T2]; RS0008870). Wenn der Gesetzgeber aber für einen bestimmten Sachverhalt eine bestimmte Rechtsfolge bewusst nicht anordnet, liegt keine durch Analogie zu schließende echte Gesetzeslücke vor (RIS-Justiz…
…Gesetzgeber bewusst eine analoge Anwendung der Regelung des § 275 UGB in ihrer Gesamtheit ausgeschlossen hätte, was eine ergänzende Rechtsfindung ausschließen würde (RIS Justiz RS0008870 [T3]), ist angesichts seiner bereits zitierten Überlegungen anlässlich der Novellierung des HGB durch das FMAG zu verneinen. [Hiezu ist Folgendes anzumerken: 4.1.2. Anlässlich der…
…den Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe einschließlich der Beigebung eines Rechtsanwalts unterbrochen wird, keineswegs erschöpfend auf (vgl WoBl 1991/19 = RZ 1999/73; RIS-Justiz RS0008870; 0036250). Nach Lehre und Rechtsprechung wird aus den im Gesetz ausdrücklich angeordneten Unterbrechungsfällen des § 73 Abs 2 ZPO ein allgemeines Schutzprinzip abgeleitet und eine…
…der Revision offenbar weiterhin angestrebten ergänzenden Rechtsfindung (SSV-NF 10/115, 13/125 mwN uva; EvBl 1999/82 mwN; RIS-Justiz RS0008866 [T8 und T13], RS0008870, RS0008839 [T2], RS0025102); steht es den Gerichten doch nicht zu, in einem solchen Fall gleichsam an die Stelle des Gesetzgebers zu treten und einen Regelungsinhalt…
…Wertung des Gesetzes nur auf den ausdrücklich vom Gesetz erfassten Tatbestandsbereich zutreffen (vgl RIS Justiz RS0008850). Vom Gesetzgeber beabsichtigte Lücken rechtfertigen einen Umkehrschluss (RIS Justiz RS0008870 [T1]). Dafür, dass der Novellengesetzgeber des Jahres 2005 mit der Nichtregelung der Prokura im ZTG eine Gesetzeslücke in dem von der Rechtmittelwerberin dargestellten Sinn…
…Wertung des Gesetzes nur auf den ausdrücklich vom Gesetz erfassten Tatbestandsbereich zutreffen (vgl RIS Justiz RS0008850). Vom Gesetzgeber beabsichtigte Lücken rechtfertigen einen Umkehrschluss (RIS Justiz RS0008870 [T1]). Dafür, dass der Novellengesetzgeber des Jahres 2005 mit der Nichtregelung der Prokura im ZTG eine Gesetzeslücke in dem von der Rechtsmittelwerberin dargestellten Sinn…
…teils um Wiesen und Waldflächen handelt, verbleibt kein Raum. Eine Analogie setzt die planwidrige Unvollständigkeit des Gesetzes voraus (RIS Justiz RS0106092; RS0008866 [T2; T4; T11]; RS0008870). Eine solche Lücke kann aber nur dann angenommen werden, wenn die Wertungen und der Zweck der konkreten gesetzlichen Regelung die Annahme rechtfertigen, der Gesetzgeber habe…
…eine Anwendung dieser Bestimmung per analogiam verbleibt kein Raum. Eine Analogie setzt die planwidrige Unvollständigkeit des Gesetzes voraus (RIS Justiz RS0106092; RS0008866 [T2; T4; T11]; RS0008870). Eine solche Lücke kann aber nur dann angenommen werden, wenn Wertungen und Zweck der konkreten gesetzlichen Regelung die Annahme rechtfertigen, der Gesetzgeber habe einen nach…
…Erl 4 und § 2 VKG Erl 2). Danach kann aber auch nicht von einer planwidrigen gesetzlichen Lücke (vgl RIS-Justiz RS0008866; RS0008870) ausgegangen werden. 7. Auch die Regelung des § 13 Abs 3 BAG stützt den Standpunkt der Klägerin nicht: Nach dieser Bestimmung ist, wenn…
…RIS Justiz RS0008866 [T8 und T13]). Analogie wäre nur dann geboten, wenn für eine verschiedene Behandlung der Sachverhalte kein Grund zu finden ist (RIS Justiz RS0008870). Davon kann aber im Hinblick darauf nicht ausgegangen werden, dass eine jährliche Anpassung des Rehabilitationsgeldes nach § 293 Abs 2 ASVG vom Gesetzgeber…
…T1], RS0008841 [T2]). Zum Teil wird dies auch anerkannt, wenn für eine unterschiedliche Behandlung zweier Sachverhalte „kein Grund zu finden ist“ (RIS-Justiz RS0008870, auch RS0008826). II.9. Dieselben Argumente für die Befristung des Rücktritts des Versicherers in der Lebensversicherung und der Krankenversicherung treffen auch auf die Berufsunfähigkeitsversicherung…
…Autor keine Materialiengrundlagen darzustellen. Allein die Meinung, dass eine bestimmte Regelung wünschenswert wäre, rechtfertigt aber die Annahme einer Gesetzeslücke noch nicht (RIS Justiz RS0008757 [T2]; RS0008870 [T2]; RS0008866 [T6]). Der von Konecny hervorgehobene Umstand, dass die in § 280 IO genannte Fünfjahresfrist „nicht auf die Verlängerungsfrist anwendbar“ sei…
…Wahlordnung (BGBl II 1998/340) in § 35 sehr wohl eine Verbotszone festlegte. Vom Gesetzgeber beabsichtigte Lücken rechtfertigen einen Umkehrschluss (RIS Justiz RS0008870), sodass anders als etwa bei einer Nationalratswahl (§ 58 NRWO) oder einer Arbeiterkammerwahl (§ 35 AKWO) bei einer Betriebsratswahl keine Verbotszone zu beachten…
…Fall Beachtung fordert (RS0008839 [T1]), zum Teil wird es auch anerkannt, wenn für eine unterschiedliche Behandlung zweier Sachverhalte „kein Grund zu finden ist“ (RS0008870, auch RS0008826). 1.7 Dieselben Argumente für eine Schadensminderungsobliegenheit in der Unfallversicherung treffen auch auf die Berufsunfähigkeitsversicherung zu. Sowohl die Unfall als auch die Berufsunfähigkeitsversicherung…
…gemessen an seiner eigenen Absicht und immanenten Teleologie, ergänzungsbedürftig, ohne dass seine Ergänzung einer vom Gesetz gewollten Beschränkung widerspricht (RIS Justiz RS0008866, vgl auch RS0008826, RS0008870). Ohne eine solche planwidrige Unvollständigkeit fehlt es an einer Gesetzeslücke (RIS Justiz RS0008757). 4.3 § 165a VersVG geht auf das Bundesgesetz, mit dem…
…17a; 7 Ob 241/18v; 4 Ob 80/20y) – planwidrige Unvollständigkeit des Gesetzes voraus (vgl RS0106092; RS0008866 [T2; T4; T11]; RS0008870). Eine solche kann hier schon deshalb nicht angenommen werden, weil eine pflichtwidrige Verhinderung der umgehenden Auszahlung des treuhändig erlegten Kaufpreises durch den Käufer keineswegs sanktionslos…
…Immission im Sinne des § 364 ABGB ist und eine analoge Anwendung des § 364a ABGB mangels planwidriger Gesetzeslücke (RS0008859; RS0008866 [T8, T13]; RS0008870 [T4]), nicht in Betracht kommt, begegnet demnach keinen Bedenken. Dies können die Revisionswerber mit ihrem Verweis auf (abgesehen von einer Ausnahme) vor dem ZivRÄG …
…einen nach denselben Maßstäben regelungsbedürftigen Sachverhalt übersehen (RS0008866 [T27]). Ordnet er für einen bestimmten Sachverhalt eine bestimmte Rechtsfolge bewusst nicht an, besteht keine Gesetzeslücke (vgl RS0008870 [T3, T4]; RS0008866 [T8, T13]). 2.3. § 1326 ABGB ist eine Ausnahmeregelung (vgl Wolff in Klang ² VI 146; 1 Ob…
…wie im Fall des § 2 Z 4 HeizKG – für einen bestimmten Sachverhalt eine bestimmte Rechtsfolge bewusst nicht an, besteht keine Gesetzeslücke (RS0008870 [T3, T4]). Damit fehlt es an der Grundvoraussetzung für eine ergänzende Rechtsfindung. Den Gerichten steht es nämlich nicht zu, an Stelle des Gesetzgebers gleichsam neue…
…der Unzulässigkeit einer Belastung nennen. Der von der Revisionsrekurswerberin aus dieser Passage der Materialien offenbar gezogene Umkehrschluss würde aber eine vom Gesetzgeber beabsichtigte Lücke voraussetzen (RS0008870 [T1]), dass der Gesetzgeber einen ungeregelten Fall daher bewusst anders als den geregelten entschieden wissen will (RS0008870 [T7]). Ei ne vom Gesetzgeber beabsichtigte Lücke in…
…als ausreichende Grundlage zu dienen (RS0008866 [T12]). Ordnet daher der Gesetzgeber für einen bestimmten Sachverhalt eine bestimmte Rechtsfolge bewusst nicht an, besteht keine Gesetzeslücke (vgl RS0008870 [T3, T4]; RS0008866 [T8, T13]). [6] 5. Die Rechtsansicht der Vorinstanzen, § 11c Abs 2 VersVG sei mangels Vorliegens einer Rechtslücke ausschließlich…
…Rechtsfolge daher bewusst nicht an, fehlt es an einer Gesetzeslücke und damit auch an der Möglichkeit ergänzender Rechtsfindung (RIS-Justiz RS0008757 [T1]; RS0008866 [T8, T13]; RS0008870 [T3, T4]). In der Entscheidung 6 Ob 42/09h begründete das Höchstgericht die analoge Anwendung des § 23 Abs 2 Satz 2 PSG mit einem…
…eine bestimmte Rechtsfolge daher bewusst nicht an, fehlt es an einer Gesetzeslücke und damit auch an der Möglichkeit ergänzender Rechtsfindung (RS0008757 [T1]; RS0008866 [T8, T13]; RS0008870 [T3, T4]). Das ist mit Blick auf die Genese des § 306 ASVG hier der Fall. 2.2. Historische Entwicklung des § 306…
…Stelle des Normgebers zu treten und einen Regelungsinhalt rechtsfortbildend zu schaffen, dessen Herbeiführung ausschließlich diesem obläge, steht den Gerichten nicht zu (RS0098756 [T3, T10, T14]; RS0008870 [T2]; RS0008757; vgl auch 8 ObA 6/15p). [31] 4.1. Hervorzuheben ist zunächst, dass der KV Bord die Unterstützungsleistung für das Cockpitpersonal…
…ist – „ausdrücklich“ nicht angeordnet, sodass es an der Grundvoraussetzung für die von der Revision angestrebten ergänzende Rechtsfindung fehlt (vgl RS0008866 [T8, T13]; RS0008870 [T4]). In einem solchen Fall können auch auf rechtspolitisch vielleicht wünschenswerte Ergebnisse gestützte Überlegungen keine extensive Auslegung des Gesetzes rechtfertigen (vgl RS0008859; RS0008768 [T1]; RS0098756…
…nicht zu vermuten, sondern muss besonders erwiesen werden (RS0025102). Ist kein Grund für eine verschiedene Behandlung ersichtlich, so ist Analogie und nicht Umkehrschluss geboten (RS0008850; RS0008870). [27] 3.2.1. Die Regelungen des § 82 Abs 2, 5 und 6 GSVG gehen auf die im Wesentlichen gleichlautenden Bestimmungen des § …
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