Ein Schifahrer muß auf einer Piste einen so großen Raum vor sich beobachten, daß er bei auftretenden Kollisionsgefahren in der Lage ist, dem Hindernis rechtzeitig auszuweichen oder vor diesem anzuhalten.
Rückverweise
…der FIS-Regel 2 (Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise) besteht unter anderem für jeden Skifahrer das Gebot des Fahrens auf Sicht (RIS-Justiz RS0023345; RS0023544; RS0023868) und zur kontrollierten Fahrweise (RIS-Justiz RS0023429). FIS-Regel 5 (Einfahren, Anfahren und Hangaufwärtsfahren) verpflichtet unter anderem jeden Skifahrer, der in eine Abfahrt…
…der FIS Regel 2 (Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise) besteht für jeden Skifahrer und Snowboarder das Gebot des Fahrens auf Sicht (vgl RS0023345; RS0023544; RS0023868) und zur kontrollierten Fahrweise (vgl RS0023429). 4.4. Nach der FIS Regel 5 (Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren) muss jeder Skifahrer und Snowboarder…
…Hindernis rechtzeitig auszuweichen oder vor diesem anzuhalten. Er muss jederzeit mit der Möglichkeit eines Hindernisses, etwa einem gestürzten Schifahrer, rechnen und daher auf Sicht fahren (RS0023544; RS0023868). [18] Ausgehend vom festgestellten Sachverhalt liegt die Beurteilung der Vorinstanzen, dass dem Kläger zumindest keine gegen die Unaufmerksamkeit und Sorgfaltswidrigkeit des Beklagten ins Gewicht…
…einen so großen Raum vor sich beobachten, dass er bei einer Kollisionsgefahr in der Lage ist, dem Hindernis rechtzeitig auszuweichen oder vor diesem anzuhalten (vgl RS0023544). [11] Für die Art und den Umfang der Pistensicherungspflicht ist das Verhältnis zwischen Größe und Wahrscheinlichkeit der atypischen Gefahr sowie ihre Abwendbarkeit einerseits durch das…
…zur Publikumspiste, sodass jeder Benutzer seine Geschwindigkeit auf den Verkehr auf der Hauptpiste einstellen kann, wozu er (jedenfalls ab dem Übergangsbereich) auch verpflichtet ist (vgl RS0023544 ). [18] 3.3. Im Übrigen ist die Wellenbahn weder als Rennstrecke noch als Sprunghügel ausgeschildert; der Sachverhalt ist daher nicht mit jenem zu 4 …
…damit allenfalls verbundenen Mitverschulden der Klägerin steht jedoch ein besonders grober Verstoß des Beklagten gegen das Gebot des Fahrens auf Sicht (vgl RIS-Justiz RS0023345; RS0023544; RS0023868; RS0023686) und zur kontrollierten Fahrweise (vgl RIS-Justiz RS0023429; RS0023267) gegenüber (vgl FIS Regel 2 [Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise]). Der Beklagte…
…Piste einen so großen Raum vor sich beobachten, dass er bei auftretenden Kollisionsgefahren in der Lage ist, dem Hindernis rechtzeitig auszuweichen oder vor diesem anzuhalten ( RS0023544 ). [8] 6. Die Liftstütze war bei den am Unfallstag herrschenden guten Sichtverhältnissen leicht erkennbar und als Hindernis nicht überraschend; die Piste war ausreichend breit…
…so großen Raum vor sich beobachten, dass er bei auftretenden Kollisionsgefahren in der Lage ist, dem Hindernis rechtzeitig auszuweichen oder vor diesem anzuhalten (RIS Justiz RS0023544). Die den Pistenhalter treffende Verkehrssicherungspflicht muss unter ausgewogener Berücksichtigung der den Pistenbenützern obliegenden Verpflichtung zu einer kontrollierten Fahrweise, die auf die genaue Beobachtung der Abfahrt…
…so großen Raum vor sich beobachten, dass er bei auftretenden Kollisionsgefahren in der Lage ist, dem Hindernis rechtzeitig auszuweichen oder vor diesem anzuhalten (RIS-Justiz RS0023544). [48] Für die Art und den Umfang der Pistensicherungspflicht ist demnach das Gesamtverhältnis zwischen der Größe und der Wahrscheinlichkeit der atypischen Gefahr sowie ihrer Abwendbarkeit…