JudikaturOGH

RS0023544 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Juli 2025

Ein Schifahrer muß auf einer Piste einen so großen Raum vor sich beobachten, daß er bei auftretenden Kollisionsgefahren in der Lage ist, dem Hindernis rechtzeitig auszuweichen oder vor diesem anzuhalten.

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