JudikaturOGH

RS0037173 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Juli 2025

Streitwerte zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundener Rechtssachen sind auch bei Anwendung der Revisionszulässigkeitsbestimmungen der ZPO idF ZVN 1983 nicht zusammenzurechnen (Petrasch in EvBl 1983,173 bei FN 31).

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