8Ob65/25d—OGH Entscheidung
12. August 2025
…maßgebend ist (vgl RS0026473 [insb T2]). [6] Der Umfang der Aufklärungspflicht im Einzelfall hängt stets von den konkreten Umständen ab ( RS0026529 [T18, T21, T30, T31]; RS0026763 [T1, T2, T5]) und ist daher nur revisibel ( RS0026763 [T5]), wenn dem Berufungsgericht eine Fehlbeurteilung unterlaufen ist , die aus Gründen der Rechtssicherheit oder der Einzelfallgerechtigkeit…