JudikaturOGH

RS0018699 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Februar 2025

Im Gewährleistungsrecht gilt die sogenannte Vorteilsausgleichung, die eine Beschränkung von Schadenersatzansprüchen auf den unter Berücksichtigung allfälliger Vorteile wirklich erlittenen Nachteil bezweckt, schon nach dem Wesen der Gewährleistung nicht.

Rückverweise