JudikaturOGH

RS0011733 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. November 2024

Der Widerstreit zwischen den Interessen des Berechtigten und jenen des Belasteten einer Dienstbarkeit ist in ein billiges Verhältnis zu setzen, wobei aber keine erhebliche Mehrbelastung des dienenden Grundstückes entstehen darf.

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