Beseitigung eines Bauzauns entlang einer Grundstücksgrenze bei bestehenden Grunddienstbarkeiten des Geh- und Fahrtrechts – Interessenabwägung zwischen Berechtigtem und Belastetem—OLG Linz Entscheidung
3R147/25w17. Dezember 2025
…erschweren oder gefährden; eigenmächtige Maßnahmen des Belasteten, die die Ausübung der Dienstbarkeit ernstlich oder erheblich erschweren, muss der Berechtigte hingegen nicht auf sich nehmen (RS0011740; RS0011733 [T2, T5]). Bei der Beurteilung, ob dem Dienstbarkeitsberechtigten Erschwernisse zumutbar sind, ist auf die Natur und den Zweck der Dienstbarkeit abzustellen (RS0011740 [T8]). Der Widerstreit…