JudikaturOGH

RS0011733 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. August 2025

Der Widerstreit zwischen den Interessen des Berechtigten und jenen des Belasteten einer Dienstbarkeit ist in ein billiges Verhältnis zu setzen, wobei aber keine erhebliche Mehrbelastung des dienenden Grundstückes entstehen darf.

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