RS0000595 – OGH Rechtssatz
Nur ein Verhalten des Verpflichteten, welches eindeutig gegen das im Exekutionstitel ausgesprochene Unterlassungsgebot verstößt, rechtfertigt Exekutionsschritte gemäß § 355 EO.
…ersichtlich. Der insgesamt nicht gesetzmäßig ausgeführten Berufung war daher nicht Folge zu geben (vgl. 1 Ob 99/03w). Für einen Kostenzuspruch nach Billigkeit gemäß § 77 Abs 1 Z 2 lit b ASGG ergeben sich weder aus dem Vorbringen noch aus dem Akt Anhaltspunkte, weshalb die Klägerin die Kosten ihres erfolglosen…
…Erfolg zu versagen. 4. Die Klägerin hat die Kosten ihrer erfolglosen Berufung selbst zu tragen, weil sich für einen Kostenzuspruch nach Billigkeit gemäß § 77 Abs 1 Z 2 lit b ASGG weder aus dem Vorbringen noch aus dem Akt Anhaltspunkte ergeben. 5. Die ordentliche Revision war…
…konnte. Da auch die Rechtsrüge ins Leere geht, war der insgesamt unberechtigten Berufung ein Erfolg zu versagen. Für einen Kostenzuspruch nach Billigkeit gemäß § 77 Abs 1 Z 2 lit b ASGG ergeben sich weder aus dem Vorbringen noch aus dem Akt Anhaltspunkte, weshalb der Kläger die Kosten seines erfolglosen…
…nicht die Aufnahme weiterer Beweise beantragt. Der insgesamt unberechtigten Berufung war daher spruchgemäß ein Erfolg zu versagen. Für einen Kostenzuspruch nach Billigkeit gemäß § 77 Abs 1 Z 2 lit b ASGG ergeben sich weder aus dem Vorbringen noch aus dem Akt Anhaltspunkte, weshalb der Kläger die Kosten seines erfolglosen…
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