JudikaturOGH

RS0037972 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Mai 2025

Sogenannte "überschießende Feststellungen" der ersten Instanz - tatsächliche Feststellungen, die an sich nicht durch ein entsprechendes Prozessvorbringen gedeckt sind, können bei der rechtlichen Beurteilung nicht unberücksichtigt bleiben.

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