Steuerberaterhaftung bei unterlassener Aufklärung über Einkommensteuervorauszahlung und Anspruchszinsen—OLG Wien Entscheidung
1R134/25w21. Oktober 2025
…auf seinem Girokonto lukriert hatte, war dem Erstgericht schon deshalb verwehrt, weil es damit überschießende Feststellungen getroffen hätte, die im Berufungsverfahren nicht berücksichtigt werden könnten (RS0037972 [T7, T18]). Im Übrigen hat die Beklagte Beweismittel für die Höhe "üblicher Girokontozinsen" nicht genannt, aber auch nicht vorgebracht, das Antreten eines solchen Beweises sei…