RS0016322 – OGH Rechtssatz
Ist im Falle der Kondiktion nach § 1435 ABGB Wiederherstellung in der Natur unmöglich oder untunlich, so hat der Empfänger für den erlangten Vorteil in Analogie zu § 1325 ABGB ein angemessenes Entgelt zu leisten, dessen Höhe sich iS des § 1431 ABGB nach dem verschafften Nutzen richtet.