JudikaturOGH

RS0027466 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Juni 2024

Für die Verschuldensabwägung ist ausschlaggebend der Grad der Fahrlässigkeit des Verkehrsteilnehmers und die Wichtigkeit der verletzten Vorschrift für die Sicherheit des Straßenverkehrs im allgemeinen und im konkreten Fall (ZVR 1967/164, ZVR 1971/154).

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